6 O 127/13•Landgericht Essen, 2013-10-04, 6 O 127/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 127/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-04
Aktenzeichen: 6 O 127/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:1004.6O127.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 133, 143 InsO
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 139.637,62 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2011 zu zahlen sowie den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten C von der Verbindlichkeit aus der Kostenrechnung vom 30.01.2013, Rechnungsnummer …, in Höhe von 2.356,68 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 22 % der Beklagten und zu 78 % dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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