Landgericht Essen, 2013-11-04, 4 O 407/12

4 O 407/12Kantonsgericht04.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 407/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-04

Aktenzeichen: 4 O 407/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:1104.4O407.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 17 StVG, 115 VVG, 1 PflVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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