Landgericht Essen, 2013-12-18, 44 O 35/13

44 O 35/13Kantonsgericht18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 44 O 35/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: 44 O 35/13

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:1218.44O35.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Normen: Art. 17, 3, 23 CMR, § 86 VVG

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.734,08 € nebst 5 % Zinsen seit dem 05.11.2012 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 87 % die Klägerin, zu 13 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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