Landgericht Essen, 2013-12-20, 17 O 70/12

17 O 70/12Kantonsgericht20.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 17 O 70/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-20

Aktenzeichen: 17 O 70/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:1220.17O70.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Normen: § 12 VOB/B 2009

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Streithelfer zu 1) bis 3). Die Kosten der Streithelferin zu 4) trägt diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Streithelfer zu 1) bis 3) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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