26 KLs - 20 Js 365/12 -43/13•Landgericht Essen, 2014-03-20, 26 KLs - 20 Js 365/12 -43/13
Landgericht Essen, 2014-03-20, 26 KLs - 20 Js 365/12 -43/13
26 KLs - 20 Js 365/12 -43/13Kantonsgericht20.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 26 KLs - 20 Js 365/12 -43/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-20
Aktenzeichen: 26 KLs - 20 Js 365/12 -43/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0320.26KLS20JS365.12.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. Große Strafkammer
Normen: § 238 StGB
Tenor
Der Angeklagte ist der Nachstellung in Tateinheit mit vierfacher Beleidigung und mit dreifacher Bedrohung sowie der Bedrohung in vier Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit Beleidigung, und der Beleidigung in zwei weiteren Fällen schuldig.
Er wird kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt.
Angewendete Vorschriften: §§ 185, 238 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 21, 241 Abs. 1, 52, 53 StGB.
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