5 O 99/09•Landgericht Essen, 2014-04-16, 5 O 99/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 5 O 99/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: 5 O 99/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0416.5O99.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 25.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2009 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin weitere 2.600,00 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 1.196,43 €, beides zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2009 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Die Klägerin trägt 80% der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 70% der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2), sämtliche Kosten der Beklagten zu 3) und 90% der Gerichtskosten.Die Beklagten zu 1) und 2) tragen als Gesamtschuldner 8 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Gerichtskosten. Die Beklagte zu 2) trägt allein weitere 2% dieser Kosten.
Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 119.000,00 €
( Anträge zu 1): 90.000,00 €
Antrag zu 2) erhöht den Wert nicht
Antrag zu 3) 19.000,00 €
Antrag zu 4) 10.000,00 €).
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