1 O 115/12•Landgericht Essen, 2014-06-12, 1 O 115/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 1 O 115/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-12
Aktenzeichen: 1 O 115/12
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0612.1O115.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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