Landgericht Essen, 2014-07-09, 18 O 45/14

18 O 45/14Kantonsgericht09.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 45/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-09

Aktenzeichen: 18 O 45/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0709.18O45.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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