Landgericht Essen, 2014-07-10, 4 O 157/14

4 O 157/14Kantonsgericht10.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 157/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-10

Aktenzeichen: 4 O 157/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0710.4O157.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: §§ 823, 1004 BGB; 22 KUG; Art. 1, 2 GG

Tenor

Der Antragsgegnerin wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, untersagt,

bis zur Entscheidung über eine binnen drei Monate ab Erlass der einstweiligen Verfügung vom Antragsteller zu beantragende Hauptsacheentscheidung

Bildnisse des Antragstellers, die ihn während der Rettungsaktion nach seinem Verkehrsunfall vom 20.05.2014 zeigen, zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen,

wenn dies geschieht wie in dem als Anlage ASt 2 zur Antragsschrift vom 16.06.2014 vorgelegten und durch die Antragsgegnerin am 20.05.2014 auf Z veröffentlichtem Video.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragsgegnerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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