11 O 344/13•Landgericht Essen, 2014-07-23, 11 O 344/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 11 O 344/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-23
Aktenzeichen: 11 O 344/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0723.11O344.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: § 280 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.983,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung und Übertragung aller Rechte aus der mittelbaren Beteiligung an der F GmbH & Co. KG zu einem Nennwert von 10.000,00 Euro, Beteiligungsnummer: ...
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Annahme der Übertragung der mittelbaren Beteiligungsrechte an der F GmbH & Co. KG in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des weiteren Zinsanspruchs abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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