Landgericht Essen, 2014-10-09, 6 O 214/14

6 O 214/14Kantonsgericht09.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 214/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-09

Aktenzeichen: 6 O 214/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:1009.6O214.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 495, 355, 357, 346 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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