6 O 214/14•Landgericht Essen, 2014-10-09, 6 O 214/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 214/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-09
Aktenzeichen: 6 O 214/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:1009.6O214.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 495, 355, 357, 346 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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