20 O 31/14•Landgericht Essen, 2014-10-31, 20 O 31/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 20 O 31/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-31
Aktenzeichen: 20 O 31/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:1031.20O31.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Normen: §§ 171, 172 HGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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