Landgericht Essen, 2014-10-31, 20 O 31/14

20 O 31/14Kantonsgericht31.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 20 O 31/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-31

Aktenzeichen: 20 O 31/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:1031.20O31.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Normen: §§ 171, 172 HGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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