35 KLs 14/13•Landgericht Essen, 2014-11-14, 35 KLs 14/13
Landgericht Essen, 2014-11-14, 35 KLs 14/13
35 KLs 14/13Kantonsgericht14.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 35 KLs 14/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-14
Aktenzeichen: 35 KLs 14/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:1114.35KLS14.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XV. Große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer -
Normen: §§ 369, 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 18 UStG,; 266 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 i. V. m. 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 1. Alt.,; 25 Abs. 2, 53 StGB.
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Untreue in 27 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt ist; soweit er freigesprochen worden ist, trägt die Landeskasse die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Angewendete Vorschriften: §§ 369, 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 18 UStG, 266 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 i. V. m. 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 1. Alt., 25 Abs. 2, 53 StGB.
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