6 O 339/14•Landgericht Essen, 2014-12-04, 6 O 339/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 339/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-04
Aktenzeichen: 6 O 339/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:1204.6O339.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 675 u BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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