10 S 325/14•Landgericht Essen, 2015-01-29, 10 S 325/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 10 S 325/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-29
Aktenzeichen: 10 S 325/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0129.10S325.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: § 12h VAG, Art. 7 EGVVG
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 13.08.2014 (22 C 9/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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