56 KLs 1/15•Landgericht Essen, 2015-02-06, 56 KLs 1/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 56 KLs 1/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-06
Aktenzeichen: 56 KLs 1/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0206.56KLS1.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXI. Strafkammer
Normen: § 261 I StGB
Tenor
Der Angeklagte N0 ist strafbar wegen vorsätzlicher Geldwäsche in zehn Fällen.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 261 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 2b, Abs. 4 S. 2, 53, 54 StGB
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