Landgericht Essen, 2015-02-06, 56 KLs 1/15

56 KLs 1/15Kantonsgericht06.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 KLs 1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-06

Aktenzeichen: 56 KLs 1/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0206.56KLS1.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXI. Strafkammer

Normen: § 261 I StGB

Tenor

Der Angeklagte N0 ist strafbar wegen vorsätzlicher Geldwäsche in zehn Fällen.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 261 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 2b, Abs. 4 S. 2, 53, 54 StGB

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