31 Ns 213/14•Landgericht Essen, 2015-03-03, 31 Ns 213/14
Landgericht Essen, 2015-03-03, 31 Ns 213/14
31 Ns 213/14Kantonsgericht03.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 31 Ns 213/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-03
Aktenzeichen: 31 Ns 213/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0303.31NS213.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XI. kleine Strafkammer
Normen: §§ 223, 224 StGB
Tenor
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 21.08.2014 wird verworfen.
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 21.08.2014 aufgehoben.
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
§§ 223, 224 I Nr. 1, 4, 303, 303 c, 25 II, 52 StGB 27 II Nr. 2 Versammlungsgesetz.
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