56 KLs 10/14•Landgericht Essen, 2015-03-16, 56 KLs 10/14
Landgericht Essen, 2015-03-16, 56 KLs 10/14
56 KLs 10/14Kantonsgericht16.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 56 KLs 10/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-16
Aktenzeichen: 56 KLs 10/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0316.56KLS10.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XXI. Strafkammer
Tenor
I. Der Angeklagte B ist strafbar wegen Betruges in achtzehn Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Untreue, sowie wegen versuchten Betruges.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte B freigesprochen.
II. Der Angeklagte I ist strafbar wegen Betruges in Tateinheit mit Untreue sowie wegen versuchten Betruges.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Angeklagte I freigesprochen.
III. Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen tragen die Angeklagten, soweit sie verurteilt worden sind. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse, soweit sie freigesprochen worden sind.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 und 2, 266 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23, 49, 52, 53, 54 StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.