Landgericht Essen, 2015-03-16, 56 KLs 10/14

56 KLs 10/14Kantonsgericht16.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 KLs 10/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-16

Aktenzeichen: 56 KLs 10/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0316.56KLS10.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXI. Strafkammer

Tenor

I. Der Angeklagte B ist strafbar wegen Betruges in achtzehn Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Untreue, sowie wegen versuchten Betruges.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte B freigesprochen.

II. Der Angeklagte I ist strafbar wegen Betruges in Tateinheit mit Untreue sowie wegen versuchten Betruges.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Angeklagte I freigesprochen.

III. Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen tragen die Angeklagten, soweit sie verurteilt worden sind. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse, soweit sie freigesprochen worden sind.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 und 2, 266 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23, 49, 52, 53, 54 StGB.

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