Landgericht Essen, 2015-03-19, 8 O 139/14

8 O 139/14Kantonsgericht19.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 8 O 139/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-19

Aktenzeichen: 8 O 139/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0319.8O139.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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