32 KLs-12 Js 1847/13-8/15•Landgericht Essen, 2015-05-18, 32 KLs-12 Js 1847/13-8/15
Landgericht Essen, 2015-05-18, 32 KLs-12 Js 1847/13-8/15
32 KLs-12 Js 1847/13-8/15Kantonsgericht18.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 32 KLs-12 Js 1847/13-8/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-18
Aktenzeichen: 32 KLs-12 Js 1847/13-8/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0518.32KLS12JS1847.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XII. Große Strafkammer
Normen: §§ 176, 176a, 184b, 66 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Besitzverschaffung einer kinderpornografischen Schrift sowie wegen Besitzverschaffung einer kinderpornografischen Schrift an eine andere Person in sieben Fällen sowie wegen Besitzverschaffung einer kinderpornografischen Schrift in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger einschließlich des Revisionsverfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 176, 176a Abs. 1, 184b Abs. 2, Abs. 4, 52, 53, 66 Abs. 1 und 2 StGB
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