Landgericht Essen, 2015-05-22, 31 Ns 42/15

31 Ns 42/15Kantonsgericht22.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 31 Ns 42/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-22

Aktenzeichen: 31 Ns 42/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0522.31NS42.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XI. kleine Strafkammer

Normen: § 130 Abs. 1 StGB

Tenor

Die Berufung des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 30.01.2015 aufgehoben.

Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Angewendte Vorschriften: § 130 Abs. 1 StGB

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