Landgericht Essen, 2015-06-01, 18 O 270/14

18 O 270/14Kantonsgericht01.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 270/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-01

Aktenzeichen: 18 O 270/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0601.18O270.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: § 823 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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