18 O 270/14•Landgericht Essen, 2015-06-01, 18 O 270/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 18 O 270/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: 18 O 270/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0601.18O270.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: § 823 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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