Landgericht Essen, 2015-06-02, 52 Qs-28 Js 431/14-11/15

52 Qs-28 Js 431/14-11/15Kantonsgericht02.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 52 Qs-28 Js 431/14-11/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-02

Aktenzeichen: 52 Qs-28 Js 431/14-11/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0602.52QS28JS431.14.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: XVII. Große Strafkammer

Normen: § 95 AMG

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft F vom 11.03.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts I vom 05.03.2015 wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeschuldigten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.

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