41 O 13/14•Landgericht Essen, 2015-07-01, 41 O 13/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 41 O 13/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-01
Aktenzeichen: 41 O 13/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0701.41O13.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage, gerichtet auf Zahlung von Entschädigung aus der Montageversicherung, ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin weitere Ansprüche aus dem Schaden an den Verdampferwänden des Steinkohlekraftwerks E aus April 2011 nach Maßgabe des Montageversicherungsvertrages (Versicherungsschein-Nummer …) vom 17./22. November 2006 zu ersetzen.
In Bezug auf die geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 59.492,40 € wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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