Landgericht Essen, 2015-07-01, 41 O 13/14

41 O 13/14Kantonsgericht01.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 41 O 13/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-01

Aktenzeichen: 41 O 13/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0701.41O13.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage, gerichtet auf Zahlung von Entschädigung aus der Montageversicherung, ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin weitere Ansprüche aus dem Schaden an den Verdampferwänden des Steinkohlekraftwerks E aus April 2011 nach Maßgabe des Montageversicherungsvertrages (Versicherungsschein-Nummer …) vom 17./22. November 2006 zu ersetzen.

In Bezug auf die geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 59.492,40 € wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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