3 O 242/14•Landgericht Essen, 2015-07-10, 3 O 242/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 3 O 242/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-10
Aktenzeichen: 3 O 242/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0710.3O242.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: §§ 894, 1028 Abs. 1 S. 2 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Löschung des zu Gunsten ihres Grundstücks G, in Abt. II lfd. Nr. 5 des Grundbuchs von I des Amtsgerichts I1, eingetragenen Wegerechts im Rahmen der Grundbuchberichtigung zu bewilligen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 Euro vorläufig vollstreckbar.
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