Landgericht Essen, 2015-07-10, 3 O 242/14

3 O 242/14Kantonsgericht10.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 242/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-10

Aktenzeichen: 3 O 242/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0710.3O242.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: §§ 894, 1028 Abs. 1 S. 2 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Löschung des zu Gunsten ihres Grundstücks G, in Abt. II lfd. Nr. 5 des Grundbuchs von I des Amtsgerichts I1, eingetragenen Wegerechts im Rahmen der Grundbuchberichtigung zu bewilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000 Euro vorläufig vollstreckbar.

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