6 O 181/15•Landgericht Essen, 2015-07-23, 6 O 181/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 181/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-23
Aktenzeichen: 6 O 181/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0723.6O181.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 355, 357, 495 BGB, § 14 BGB-InfoVO
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 30.494,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.01.2015 Zug-um-Zug gegen Zahlung von 77.231,76 €, Darlehenskonto … zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme dieses Betrages in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 60% und die Beklagte zu 40%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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