56 Qs 1/15•Landgericht Essen, 2015-09-02, 56 Qs 1/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 56 Qs 1/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-02
Aktenzeichen: 56 Qs 1/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0902.56QS1.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: XXI. große Strafkammer
Normen: § 140 Abs. 2 StPO
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25.06.2015 wird aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt T aus F als Verteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Beschwerdeverfahren trägt die Landeskasse.
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