Landgericht Essen, 2015-09-02, 56 Qs 1/15

56 Qs 1/15Kantonsgericht02.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 Qs 1/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-02

Aktenzeichen: 56 Qs 1/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0902.56QS1.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: XXI. große Strafkammer

Normen: § 140 Abs. 2 StPO

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25.06.2015 wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt T aus F als Verteidiger bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Beschwerdeverfahren trägt die Landeskasse.

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