Landgericht Essen, 2015-09-11, 3 O 231/14

3 O 231/14Kantonsgericht11.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 231/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-11

Aktenzeichen: 3 O 231/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0911.3O231.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 7 StVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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