Landgericht Essen, 2015-09-17, 6 O 190/15

6 O 190/15Kantonsgericht17.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 6 O 190/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-17

Aktenzeichen: 6 O 190/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0917.6O190.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 355, 357, 495 a. F. BGB; § 14 BGB-InfoV Anl. 2

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 100% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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