10 S 31/15•Landgericht Essen, 2016-01-14, 10 S 31/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 10 S 31/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-14
Aktenzeichen: 10 S 31/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0114.10S31.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 15.01.2015 – 12 C 9/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet oder in dieser Höhe hinterlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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