Landgericht Essen, 2016-04-19, 8 O 213/15

8 O 213/15Kantonsgericht19.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 8 O 213/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-19

Aktenzeichen: 8 O 213/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0419.8O213.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: § 932 BGB

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger Eigentümer des Fahrzeugs N, Fahrzeugidentifikationsnummer … sowie der dazu gehörigen Fahrzeugschlüssel und der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ist.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500,-- €.

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