10 T 110/16•Landgericht Essen, 2016-05-25, 10 T 110/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 10 T 110/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-25
Aktenzeichen: 10 T 110/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0525.10T110.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: § 850 a ZPO
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 11.03.2016 (18 M 2376-14) aufgehoben und der der Schuldnerin auf dem Pfändungsschutzkonto … bei der D-Bank AG belassene Freibetrag einmalig für den Monat Februar 2016 um 5.475,92 € angehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.
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