Landgericht Essen, 2016-05-25, 10 T 110/16

10 T 110/16Kantonsgericht25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 10 T 110/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-25

Aktenzeichen: 10 T 110/16

ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0525.10T110.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: § 850 a ZPO

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 11.03.2016 (18 M 2376-14) aufgehoben und der der Schuldnerin auf dem Pfändungsschutzkonto … bei der D-Bank AG belassene Freibetrag einmalig für den Monat Februar 2016 um 5.475,92 € angehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.

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