35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15•Landgericht Essen, 2017-01-23, 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15
Landgericht Essen, 2017-01-23, 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15
35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15Kantonsgericht23.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-23
Aktenzeichen: 35 KLs 35 Js 162/13 - 13/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0123.35KLS35JS162.13.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XV. große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer -
Normen: StGB §§ 326 Abs. 1 + Abs. 2, 330 Abs. 1 Nr. 4, 52, 53, 73, 73a, 73c; AbfVerbrG § 18a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 + Abs. 3 Nr. 1; EStG §§ 1, 2, 15
Tenor
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Bewirtschaftens von Abfällen in Tateinheit mit unerlaubtem Verbringen von Abfällen sowie in weiterer Tateinheit mit illegalem Verbringen von gefährlichen Abfällen sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Beim Angeklagten wird der Verfall von Wertersatz in Höhe von 80.000 € angeordnet.
Im Übrigen unterbleibt bei ihm die Anordnung von Wertersatzverfall in Höhe von weiteren 488.000 € wegen entgegenstehender Ansprüche von Verletzten.
Hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 15.000,- € haftet er dabei gesamtschuldnerisch mit der Drittverfallsbeteiligten U.
Bei der Drittverfallsbeteiligten J GmbH & Co. KG wird der Verfall von Wertersatz in Höhe von 137.580,33 € angeordnet.
Bei dem Drittverfallsbeteiligten U1 wird der Verfall von Wertersatz in Höhe von 40.000 € angeordnet.
Bei der Drittverfallsbeteiligten U wird der Verfall von Wertersatz in Höhe von 15.000 € unter Maßgabe einer gesamtschuldnerischen Haftung zusammen mit dem Angeklagten angeordnet.
Hinsichtlich der Nebenbeteiligten J1 GmbH wird von einer Verfallsanordnung abgesehen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Die Nebenbeteiligten – einschließlich der J1 GmbH - tragen ihre entstandenen notwendigen Auslagen jeweils selbst.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter: §§ 326 Abs. 1 + Abs. 2, 330 Abs. 1 Nr. 4, 52, 53, 73, 73 a,73c StGB, §§ 18 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 AbfVerbrG, §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 + Abs. 3 Nr. 1 AO, §§ 1, 2, 15 EStG;
Nebenbeteiligte J GmbH & Co. KG: §§ 73, 73a, 73 c StGB;
Nebenbeteiligter U1: §§ 73, 73 a StGB;
Nebenbeteiligte U: §§ 73, 73 a StGB;
Nebenbeteiligte J1 GmbH § 472 b StPO
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