18 O 357/16•Landgericht Essen, 2017-01-30, 18 O 357/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 18 O 357/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-30
Aktenzeichen: 18 O 357/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0130.18O357.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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