Landgericht Essen, 2017-02-03, 32 KLs 11/16

32 KLs 11/16Kantonsgericht03.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 32 KLs 11/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-03

Aktenzeichen: 32 KLs 11/16

ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0203.32KLS11.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XII. Große Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer-

Normen: StGB § 263 Abs. 2, Abs. 3; § 263a Abs. 1, Abs. 2; § 267 Abs. 3; § 269 Abs. 1, Abs. 3; § 25 Abs. 2

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Computerbetruges in 29 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, wobei es in drei Fällen beim Versuch verblieb, und wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft wird in einem Verhältnis von 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, 263a Abs. 1, Abs. 2, 267 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, 269 Abs. 1, Abs. 3, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 51 Abs. 4 S. 2, 52, 53 StGB

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