32 KLs 11/16•Landgericht Essen, 2017-02-03, 32 KLs 11/16
Landgericht Essen, 2017-02-03, 32 KLs 11/16
32 KLs 11/16Kantonsgericht03.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 32 KLs 11/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-03
Aktenzeichen: 32 KLs 11/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0203.32KLS11.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XII. Große Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer-
Normen: StGB § 263 Abs. 2, Abs. 3; § 263a Abs. 1, Abs. 2; § 267 Abs. 3; § 269 Abs. 1, Abs. 3; § 25 Abs. 2
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Computerbetruges in 29 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, wobei es in drei Fällen beim Versuch verblieb, und wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft wird in einem Verhältnis von 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, 263a Abs. 1, Abs. 2, 267 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1, 269 Abs. 1, Abs. 3, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 51 Abs. 4 S. 2, 52, 53 StGB
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