11 O 184/16•Landgericht Essen, 2017-03-08, 11 O 184/16
Landgericht Essen, 2017-03-08, 11 O 184/16
11 O 184/16Kantonsgericht08.03.2017
Regest
Eine vereinzelt gebliebene Vorstrafe eines verantwortlichen Organs einer Gesellschaft, die eine Unternehmensanleihe herausgibt, verpflichtet die Bank im Beratungsverhältnis gegenüber ihren Kunden nicht zu einer Aufklärung bzw. weiteren Nachforschung, jedenfalls soweit die Vorstrafe mehr als 10 Jahre zurückliegt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 11 O 184/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: 11 O 184/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0308.11O184.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: BGB § 280 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Eine vereinzelt gebliebene Vorstrafe eines verantwortlichen Organs einer Gesellschaft, die eine Unternehmensanleihe herausgibt, verpflichtet die Bank im Beratungsverhältnis gegenüber ihren Kunden nicht zu einer Aufklärung bzw. weiteren Nachforschung, jedenfalls soweit die Vorstrafe mehr als 10 Jahre zurückliegt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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