Landgericht Essen, 2017-03-08, 11 O 184/16

11 O 184/16Kantonsgericht08.03.2017

Regest

Eine vereinzelt gebliebene Vorstrafe eines verantwortlichen Organs einer Gesellschaft, die eine Unternehmensanleihe herausgibt, verpflichtet die Bank im Beratungsverhältnis gegenüber ihren Kunden nicht zu einer Aufklärung bzw. weiteren Nachforschung, jedenfalls soweit die Vorstrafe mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 11 O 184/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-08

Aktenzeichen: 11 O 184/16

ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0308.11O184.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: BGB § 280 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Eine vereinzelt gebliebene Vorstrafe eines verantwortlichen Organs einer Gesellschaft, die eine Unternehmensanleihe herausgibt, verpflichtet die Bank im Beratungsverhältnis gegenüber ihren Kunden nicht zu einer Aufklärung bzw. weiteren Nachforschung, jedenfalls soweit die Vorstrafe mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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