Landgericht Essen, 2017-08-16, 15 S 70/17

15 S 70/17Kantonsgericht16.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 15 S 70/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-16

Aktenzeichen: 15 S 70/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0816.15S70.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (428 C 484/16) vom 20.02.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels tragen der Kläger und die Drittwiderbeklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

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