22 Ks 12/17•Landgericht Essen, 2017-11-07, 22 Ks 12/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 22 Ks 12/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-07
Aktenzeichen: 22 Ks 12/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:1107.22KS12.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Große Strafkammer – Schwurgericht –
Normen: StGB § 227 Abs. 1, StGB § 64
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor der Unterbringung sind 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe zu vollstrecken.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 227 Abs.1, 64 StGB
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