Landgericht Essen, 2017-11-07, 22 Ks 12/17

22 Ks 12/17Kantonsgericht07.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 22 Ks 12/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-07

Aktenzeichen: 22 Ks 12/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:1107.22KS12.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Große Strafkammer – Schwurgericht –

Normen: StGB § 227 Abs. 1, StGB § 64

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor der Unterbringung sind 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe zu vollstrecken.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 227 Abs.1, 64 StGB

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