Landgericht Essen, 2017-11-10, 4 O 107/17

4 O 107/17Kantonsgericht10.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 107/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-10

Aktenzeichen: 4 O 107/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:1110.4O107.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 25.024,07 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem … zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs W, Fahrzeugident.-Nr.: … .

II.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des unter Ziffer I. genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

III.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 87 % und der Kläger zu 13 %.

V.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.