6 O 358/17•Landgericht Essen, 2017-11-23, 6 O 358/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 358/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-23
Aktenzeichen: 6 O 358/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:1123.6O358.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus dem zwischen den Parteien am 29.06.2017 vor dem Landgericht Essen unter der Geschäftsnummer 6 O 76/17 geschlossenen Prozessvergleich wird für die Beklagte für unzulässig erklärt.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die vollstreckbare Ausfertigung des vor dem Landgericht Essen unter der Geschäftsnummer 6 O 76/17 geschlossenen Prozessvergleichs herauszugeben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.