Landgericht Essen, 2017-12-29, 20 O 51/17

20 O 51/17Kantonsgericht29.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 20 O 51/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-29

Aktenzeichen: 20 O 51/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:1229.20O51.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

1.)

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den durch die Nichterteilung der Drittschuldnerauskunft entstandenen Schaden zu ersetzen.

2.)

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.029,35 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2017 zu zahlen.

3.)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4.)

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.