Landgericht Essen, 2018-01-09, 44 O 46/18

44 O 46/18Kantonsgericht09.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 44 O 46/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-09

Aktenzeichen: 44 O 46/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0109.44O46.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Normen: §8 Abs. 4 S. 1 UWG

Tenor

Die einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 5.10.2018 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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