22 Ks-70 Js 95/17-12/17•Landgericht Essen, 2018-02-01, 22 Ks-70 Js 95/17-12/17
Landgericht Essen, 2018-02-01, 22 Ks-70 Js 95/17-12/17
22 Ks-70 Js 95/17-12/17Kantonsgericht01.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 22 Ks-70 Js 95/17-12/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-01
Aktenzeichen: 22 Ks-70 Js 95/17-12/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0201.22KS70JS95.17.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: II. Große Strafkammer -Schwurgericht-
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Kammer vom 07.11.2017 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Revision einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten werden dem Angeklagten auferlegt.
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