Landgericht Essen, 2018-02-21, 18 O 127/17

18 O 127/17Kantonsgericht21.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 127/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-21

Aktenzeichen: 18 O 127/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0221.18O127.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Essen vom 25.10.2017 Az. 18 O 127/17 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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