Landgericht Essen, 2018-02-27, 15 S 162/17

15 S 162/17Kantonsgericht27.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 15 S 162/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-27

Aktenzeichen: 15 S 162/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0227.15S162.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.07.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (Az. 405 C 269/17) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das Urteil des Amtsgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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