64 Qs-64 Js 750/17-51/17•Landgericht Essen, 2018-03-09, 64 Qs-64 Js 750/17-51/17
Landgericht Essen, 2018-03-09, 64 Qs-64 Js 750/17-51/17
64 Qs-64 Js 750/17-51/17Kantonsgericht09.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 64 Qs-64 Js 750/17-51/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-09
Aktenzeichen: 64 Qs-64 Js 750/17-51/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0309.64QS64JS750.17.51.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: XXIV. große Strafkammer - Jugendkammer -
Normen: § 140 StPO
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens wird abgesehen (§ 74 JGG).
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