Landgericht Essen, 2018-03-28, 8 O 1/15

8 O 1/15Kantonsgericht28.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 8 O 1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-28

Aktenzeichen: 8 O 1/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0328.8O1.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft durch Vorlage ihres mit einem Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB durch ihren Abschlussprüfer versehenen Konzernjahresabschlusses zum 30.04.2015 über ihren Konzern-Jahresüberschuss in diesem Geschäftsjahr zu erteilen.

Die Entscheidung über die Anträge, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger jeweils eine Tantieme in Höhe von 3 % des tantiemepflichtigen Gewinns zum 30.04.2013, zum 30.04.2014 und zum 30.04.2015 in einer noch vom Kläger zu bestimmenden Höhe zu zahlen, für die Tantiemen zum 30.04.2013 und zum 30.04.2014 jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2014, bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 100.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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