27 KLs 27/17•Landgericht Essen, 2018-04-17, 27 KLs 27/17
Landgericht Essen, 2018-04-17, 27 KLs 27/17
27 KLs 27/17Kantonsgericht17.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 27 KLs 27/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-17
Aktenzeichen: 27 KLs 27/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0417.27KLS27.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VII. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte D wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, von der vier Monate als verbüßt gelten, verurteilt.
Der Angeklagte D1 wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, von der drei Monate als verbüßt gelten, verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe des Angeklagten D1 wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewandte Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2, 4, 5, 25 Abs. 2, 53 Abs. 1 StGB, §§ 465, 472 StPO
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