32 KLs 3/17 BEW•Landgericht Essen, 2018-07-16, 32 KLs 3/17 BEW
Landgericht Essen, 2018-07-16, 32 KLs 3/17 BEW
32 KLs 3/17 BEWKantonsgericht16.07.2018
Regest
1. Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung einer Auflage zur Schadenswiedergutmachung. 2. Unzulässigkeit der Zahlungsauflage zur Leistung an unmittelbar Geschädigte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 3. Auflage zur Schadenswiedergutmachung durch Zahlung an den Insolvenzverwalter.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 32 KLs 3/17 BEW — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-16
Aktenzeichen: 32 KLs 3/17 BEW
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0716.32KLS3.17BEW.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Normen: StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 3, § 56 b Abs. 2 Nr. 1, § 266 a, § 283; StPO § 453 Abs. 1; Inso § 133
Leitsätze
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Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung einer Auflage zur Schadenswiedergutmachung.
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Unzulässigkeit der Zahlungsauflage zur Leistung an unmittelbar Geschädigte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
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Auflage zur Schadenswiedergutmachung durch Zahlung an den Insolvenzverwalter.
Tenor
Die Strafaussetzung aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 21.02.2018 (Az. 32 KLs 3/17) wird widerrufen.
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