Landgericht Essen, 2018-07-16, 32 KLs 3/17 BEW

32 KLs 3/17 BEWKantonsgericht16.07.2018

Regest

1. Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung einer Auflage zur Schadenswiedergutmachung. 2. Unzulässigkeit der Zahlungsauflage zur Leistung an unmittelbar Geschädigte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 3. Auflage zur Schadenswiedergutmachung durch Zahlung an den Insolvenzverwalter.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 32 KLs 3/17 BEW — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-16

Aktenzeichen: 32 KLs 3/17 BEW

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0716.32KLS3.17BEW.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

Normen: StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 3, § 56 b Abs. 2 Nr. 1, § 266 a, § 283; StPO § 453 Abs. 1; Inso § 133

Leitsätze

  1. Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung einer Auflage zur Schadenswiedergutmachung.

  2. Unzulässigkeit der Zahlungsauflage zur Leistung an unmittelbar Geschädigte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

  3. Auflage zur Schadenswiedergutmachung durch Zahlung an den Insolvenzverwalter.

Tenor

Die Strafaussetzung aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 21.02.2018 (Az. 32 KLs 3/17) wird widerrufen.

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