Landgericht Essen, 2018-08-22, 13 S 66/18

13 S 66/18Kantonsgericht22.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 13 S 66/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-22

Aktenzeichen: 13 S 66/18

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0822.13S66.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck (6 C 8/18) vom 10.07.2018 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 851,76 EUR festgesetzt.

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